So können Sie unsere Archivalien nutzen
Die Benutzung des Archivs ist als schriftliche Anfrage oder durch persönliche Nachforschung möglich (siehe auch Satzung des Stadtarchivs Bamberg).
Schriftliche Anfragen werden meist zu konkreten Details gestellt, die vom Archiv unter Einbeziehung von Archivalien und Literatur möglichst umfassend beantwortet werden; bei umfangreichen Recherchen kann die Antwort auf die Mitteilung einschlägiger Bestände beschränkt sein.
Bei persönlichen Benutzungen wird vom Benutzer ein Antrag auf Benutzung gestellt, der v.a. die Personalien und Thema und Zweck der Forschung enthält. Dem Benutzer werden die für seine Fragestellung relevanten Findmittel vorgelegt bzw. genannt, aus denen die gewünschten Dokumente bestellt werden können. Am 2. Arbeitstag nach Vorliegen der Bestellung stehen diese dann im Lesesaal zur Durchsicht bereit - eine Ausleihe ist weder für die Archivalien noch für die Dienstbibliothek möglich.
Bitte beachten Sie, daß Nachforschungen zu privaten (z.B. Familienforschung) und gewerblichen Zwecken grundsätzlich gebührenpflichtig ist und Anfragen daher nur auf dem Postweg beantwortet werden können. Teilen Sie uns aus diesem Grund bei allen entsprechenden Anfragen bitte unbedingt Ihre Postanschrift mit.
Benutzung
Unter Beachtung der bestehenden Vorschriften besteht für die Öffentlichkeit ein Anspruch auf die Benutzung des Stadtarchivs. Einzelheiten bestimmt eine Benutzungssatzung, die - auf der Grundlage archivgesetzlicher Vorgaben - insbesondere die formalen Voraussetzungen für die Benutzung (Antrag, Alter, konkrete Themenangabe usw.), Schutzfristen, Einschränkungen bzw. Versagungsgründe aufgrund der geltenden Gesetzeslage näher regelt.
Sonstige gesetzliche Vorgaben vor allem zu Datenschutzregelungen, z. B. das Bundesarchivgesetz, das Bayerische Archivgesetz und sonstige Vorgaben sind ergänzend zu beachten.
Findmittel
Die Archivbestände und Sammlungen sind großenteils durch Findbücher (Repertorien), Übersichten, Listen, Abgabeverzeichnisse, Karteien oder Datenbanken (Online-Findmittel) erschlossen, z. T. bestehen auch alphabetische Register. Für die Dienstbibliothek liegt ein alphabetischer Katalog sowie ein sachsystematischer Standortkatalog vor; die Bibliotheksbestände sind überdies teilweise auch im Verbundkatalog der Bayerischen Bibliotheken nachgewiesen.
Gebühren
Die Benutzung des Stadtarchivs ist im Rahmen der jeweils geltenden Gebührensatzung gebührenpflichtig. Die Höhe der Benutzungsgebühren ist abhängig von der Schwierigkeit der Nachforschungen und dem erforderlichen Zeitaufwand. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind jedoch Forschungen zu bestimmten Zwecken, insbesondere zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken.
Für die Anfertigung von Kopien oder Reproduktionen, für Versendung usw. werden Auslagen gesondert in Rechnung gestellt, ebenso für die Überlassung von Nutzungsrechten an rechtlich geschützten Unterlagen, z. B. Fotos.
Gesetzliche Grundlagen (in Auswahl)
Der Benutzung des Stadtarchivs Bamberg liegen folgende Rechtsvorschriften zugrunde:
- Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I, S. 62-64)
- Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl. S. 710)
- Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Bamberg vom 15. Oktober 1991
- Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Bamberg (Stadtarchiv-Gebührensatzung, PDF-Download) vom 23. April 2001 (Rathaus-Journal 57, Nr. 10 vom 4. Mai 2001, S. 6-7).
- Dienstanweisung der Stadt Bamberg zur Aktenaussonderung vom 25. Januar 1996